Seit 3. April 2022 ist eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:

  • Es gibt keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten.
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

Bitte informiert euch auch selbst regelmäßig über die Regelungen der >>16. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (Stand 03.04.2022) oder auch über die FAQs der Bayerischen Staatsregierung.

Weiterhin soll die Tennisanlage unter folgenden Umständen nicht betreten werden:

  • Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
  • Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
  • Durchfall
  • Geruchs- oder Geschmacksverlust
  • Unterliegen einer Quarantänemaßnahme

 

 

Weitere aktuelle Informationen des BTV zum Tennissport in Bayern im Zeichen der Corona-Pandemie findet ihr hier:

BTV Coronavirus - Status Quo

Am vergangenen Samstag hat der Nikolaus den Weg zum TC Schweinheim gefunden. Ab 17.00 Uhr war das Vereinsheim bis auf den letzten Platz besetzt – ca. 70 Personen, darunter knapp 40 Kinder und Jugendliche, haben einige schöne Stunden bei süßen und herzhaften Leckereien zusammen verbracht.

Die diesjährige Weihnachtsfeier mit über 60 Mitgliedern war ein einzigartiger Erfolg. Die Organisation klappte bis auf den letzten Punkt, es gab eine Riesenbegeisterung und Beifall nach der Veranstaltung.

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